„Die Neurologie ist nicht nur reine Nervensache.“
Gerhard Uhlenbruck
Im Haus der Gesundheit in Emmendingen finden Sie unsere Praxis für Neurologie. Neben einer ausführlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung bieten wir Ihnen umfassende Diagnostik mit modernsten und altbewährten Methoden. In unserer Praxis erwartet Sie eine ruhige und freundliche Atmosphäre als Basis für eine individuelle und ausführliche Beratung und Behandlung.
Aktuelles
Urlaub:
Bitte wenden Sie sich in dringenden Notfällen und nach telefonischer Vorabsprache an unsere Vertretung.
Urlaub vom 24.08. bis 04.09.2026
Vertreten durch: Neurologisch-psychiatrische Praxis (ZfN) Dres.Binder, Jonas und Schneiderchen, Herbolzheim. Tel.: 07643-91993-00.
http://Tel:0761 28 53 239Urlaub vom 07.09.-11.09.2026
Vertreten durch: Praxis für Neurologie und Psychiatrie, Drs. med R. Peschen-Rosin und S. Zwernemann, Freiburg. Tel.: 0761-2853239
Urlaub vom 07.11-13.11.2026 und vom 28.12.2026- 07.01.2027
Vertreten durch: Gemeinschaftspraxis PD. Dr. F. Amtage und Dr. med. E. Wolf, Waldkirch, Tel.: 07681-49400400
Bleiben Sie gesund!
Anfragen per e-mail:
Besten Dank.“
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter
Telefon: 07641 – 2069
Fax: 07641 – 9573869 oder
Mail: Info@neuro-em.de
Öffnungszeiten:
Mo 08:30 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefonsprechzeiten:
Mo – Do 10:00 – 12:00 Uhr
Mo – Mi 14:00 – 16:00 Uhr
Diagnostik und Behandlung aller neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Schlaganfall, Epilepsie, Demenz, Erkrankungen der peripheren Nerven, Kopfschmerzen, Schwindel.

Die Symptome für neurologische Erkrankungen sind vielfältig und werden deshalb nicht immer rechtzeitig erkannt und behandelt. Einige der häufigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Rezept oder Überweisung

Schnell und unkompliziert
Rezepte und Überweisungen können Sie nach vorheriger Absprache mit Ihrem Arzt auch telefonisch (07641 2069) bzw. per Fax (07641 9573869) vorbestellen. Hierzu ist es erforderlich, dass in der Praxis bereits ein gültiger Überweisungsschein vorhanden ist oder Ihre Versichertenkarte für das laufende Quartal bereits einmal vorgelegt wurde.